Gutachten

Schiedsgutachten

Kommt es zu Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Parteien, kann ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Schiedsgutachtens beauftragt werden. Das Ergebnis ist für die beteiligten Parteien bindend. Schiedsgutachten können Rechtsstreitigkeiten wesentlich abkürzen.

Das Schiedsgutachten darf jedoch nicht mit einem Schiedsrichterspruch verwechselt werden. Forderungen, die eine Partei aufgrund eines Schiedsgutachtens hat, sind nicht unmittelbar vollstreckbar.

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