Gutachten

Schlichtungen

Ein Sachverständiger kann im außergerichtlichen Verfahren Vermittler zwischen dem Bauherrn und dem Handwerker sein. Besteht eine Verhandlungsbereitschaft auf beiden Seiten, kann unter der Vermittlung des Sachverständigen eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden. In einem solchen Fall, dem Fall der Schlichtung zwischen Bauherrn und Handwerker, ist es sinnvoll, wenn beide gemeinsam einen Sachverständigen bestellen und sich im Vorfeld auf die Kostenverteilung einigen.

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